Information zu Reklamationsfällen

 

Informationen rund um das Thema Beanstandungen / Reklamationen

Seit Eröffnung des Insolvenzantragsverfahrens am 23.11.2022 ist jeder Gewährleistungsanspruch als Insolvenzforderung zu qualifizieren. Da wir gesetzlich dazu angehalten sind, keine Insolvenzforderungen zu bedienen, haben wir nur die Möglichkeit, Ihrem Gewährleistungsanspruch einen Wert beizumessen, der dann von Ihnen beim Insolvenzverwalter als Insolvenzforderung angemeldet werden kann.

In den vergangenen Wochen erhielten bereits einige Kunden direkt durch kuechenquelle ein Schreiben mit der Auflistung Ihrer Gewährleistungsansprüche. Diese kommunizierten und berechneten Gegenwerte wurden anschließend an die Insolvenzverwaltung für die Einleitung der weiteren Schritte zur Anmeldung der Insolvenzforderung übermittelt. 

Sollten Sie bisher noch kein Schreiben durch die Insolvenzverwaltung erhalten haben, bitten wir Sie Ihre Insolvenzforderung über das Dokument "Anmeldeformular Insolvenzforderung" anzumelden.

Bitte schildern Sie uns bei der Kontaktaufnahme Ihre Gewährleistungsansprüche, sodass eine schnelle Bewertung des Gegenwertes erfolgen kann. Weiterhin bitten wir Sie gleichzeitig entsprechende Nachweise für entstandene Kosten einzureichen z.B. Rechnungen oder Kostenvoranschläge.

Gerne haben wir für Sie ein Dokument mit Fragen und Antworten rund um das Thema Reklamationen/Beanstandungen aufbereitet. 
 

 

Download FAQ Reklamation

Zurück